Für Arbeitnehmer

Ihre Situation und was wir für Sie tun können

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht verfügt Rechtsanwältin Jessica Noack über eine jahrelange praktische Erfahrung, sowohl bei der Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren als auch bei der außergerichtlichen Vertretung. Durch ihre langjährige Erfahrung als Fachanwältin für Arbeitsrecht und regelmässige Fortbildung setzt sie bei Vergleichsverhandlungen mit viel Geschick und Sachverstand versiert und zielführend ihre Interessen durch.

Sie vertritt Arbeitnehmer in Berlin und Brandenburg und bundesweit vor den Arbeitsgerichten und berät sowohl bei aussergerichtlichen als auch gerichtlichen Auseinandersetzungen insbesondere bei Kündigungsschutzklagen, Abwicklung- und Aufhebungsverhandlungen unter Berücksichtigung von Sperrzeiten, Änderungskündigungen, Abmahnungen, Versetzungen, Überprüfungen von Regelungen im Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und AGB, Arbeitszeitmodellen, Vergütungsmodellen, Entgeltfortzahlung, Urlaub, betrieblichem Eingliederungsmanagement und Überprüfungen des Status als freier Mitarbeiter- Statusfeststellungsverfahren.

Kündigungsschutzverfahren - Abfindung

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, prüfen wir diese auf ihre Wirksamkeit und beraten Sie zu der weiteren Vorgehensweise. Wir beraten sie insbesondere im Hinblick darauf, ob eine gerichtliche Auseinandersetzung, durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg bietet oder ob eine aussergerichtliche Einigung durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages vorzuziehen ist.

Bei der Beratung berücksichtigen wir die individuellen Interessen des Mandaten und wägen ab zwischen Fortbestand und Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der Höhe einer etwaigen zur erzielenden Abfindung.

Vereinbaren Sie ein telefonisches Erstgespräch

Wir sind auf die Streitigkeiten in Arbeitsverhältnissen spezialisiert. Lassen Sie sich beraten! Ein telefonisches Erstgespräch ist ratsam, persönlich und unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag

Nach Erhalt eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages empfiehlt es sich für den Arbeitnehmer rechtlichen Rat einzuholen, da die Gefahr besteht durch Unterzeichnung den Anspruch auf Arbeitslosengeld für einen vorübergehenden Zeitraum zu verlieren (Sperrzeit).

Rechtsanwältin Noack berät hierzu eingehend und führt Verhandlungen zur Höhe der Abfindung und der näheren Vertragsgestaltung mit dem Arbeitgeber, um so das bestmögliche Ergebnis für den Arbeitnehmer zu erzielen. 

Vereinbaren Sie ein telefonisches Erstgespräch

Wir sind auf die Streitigkeiten in Arbeitsverhältnissen spezialisiert. Lassen Sie sich beraten! Ein telefonisches Erstgespräch ist ratsam, persönlich und unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Wir helfen Ihnen bei allen arbeitsrechtlichen Problemen

Frau Rechtsanwältin Jessica Noack prüft schnell und ergebnisorientiert ihre Ansprüche und hilft Ihnen bei deren Durchsetzung.

Die Fachkenntnisse zu den jeweiligen Besonderheiten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von beiden Seiten sind von erheblichem Nutzen für die richtige Vorgehensweise in der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit.

Eine individuelle, persönliche und kontinuierliche Betreuung und umfangreiche Beratung hat für uns höchste Priorität.