Für Arbeitgeber

Ihre Situation und was wir für Sie tun können

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht verfügt Rechtsanwältin Jessica Noack über jahrelange praktische Erfahrung, sowohl bei der Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren als auch bei der außergerichtlichen Vertretung. Durch ihre langjährige Erfahrung als Fachanwältin für Arbeitsrecht setzt sie bei Vergleichsverhandlungen mit viel Geschick und Sachverstand versiert und zielführend ihre Interessen durch.

Sie vertritt Arbeitgeber in Berlin und Brandenburg und bundesweit vor den Arbeitsgerichten sowohl bei individual- als auch kollektivrechtlichen Rechtsstreitigkeiten, wie beispielsweise Kündigungsschutzklagen, Lohnklagen, Zustimmungsersetzungsverfahren und jedweden tariflichen Auseinandersetzungen.

Darüber hinaus berät Rechtsanwältin Jessica Noack Arbeitgeber bei der Überprüfung, Gestaltung und Optimierung von Arbeitsverträgen und Geschäftsführer Dienstverträgen. Sie gestaltet Vergütungssysteme, Bonuspläne, Arbeitszeitregelungen und Befristungsvereinbarungen und berät zu sämtlichen aufkommenden Fragestellungen im laufenden Arbeitsverhältnis.

Arbeitsverträge

Wir überprüfen und fertigen jede Art von Arbeitsverträgen sowohl unbefristete, als auch befristete, Geschäftsführerdienstverträge, Arbeitnehmerüberlassungsverträge, Berufsausbildungsverträge und Teilzeitarbeitsverträge.

Die Prüfung und Erstellung von Verträgen erfolgt unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und der einschlägigen Gesetze insbesondere des Nachweisgesetzes. 

Vereinbaren Sie ein telefonisches Erstgespräch

Wir sind auf die Streitigkeiten in Arbeitsverhältnissen spezialisiert. Lassen Sie sich beraten! Ein telefonisches Erstgespräch ist ratsam, persönlich und unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Arbeitnehmerüberlassung

Auch zu allen Fragen der Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitgeberüberlassungsgesetz (AÜG) berät Rechtsanwältin Noack.

Sie stellt sowohl Anträge auf erstmalige Erteilung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung als auch auf befristete Verlängerung bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Bei Bedarf fertigt sie auch die hierfür erforderlichen Arbeitnehmerüberlassungsverträge.

Vereinbaren Sie ein telefonisches Erstgespräch

Wir sind auf die Streitigkeiten in Arbeitsverhältnissen spezialisiert. Lassen Sie sich beraten! Ein telefonisches Erstgespräch ist ratsam, persönlich und unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Wir helfen Ihnen bei allen arbeitsrechtlichen Problemen

Frau Rechtsanwältin Jessica Noack berät fachgerecht unter Berücksichtigung der betrieblichen Besonderheiten und prüft schnell und ergebnisorientiert die rechtlichen Möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Ziele. 

Ihre Fachkenntnisse sowie die langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung sind von erheblichem Nutzen für die richtige Vorgehensweise in der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit.

Eine individuelle, persönliche und kontinuierliche Betreuung und umfangreiche Beratung hat für uns höchste Priorität.